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Haus oder Wohnung mieten: wer zahlt die Maklergebühren beim neuen Bestellerprinzip
Das Bestellerprinzip bei den Immobilien sollte eigentlich ganz einfach funktionieren. Wer bestellt, der bezahlt. Egal ob Vermieter oder Mieter. Doch was in der Theorie so einfach klingt, hat für Wohnungssuchende aber auch Vermieter nicht nur Vorteile. Und, für eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, speziell in Ballungsgebieten, hat das Bestellerprinzip noch nicht gesorgt.
